Nachweis des Schall- und Wärmeschutzes.
Gemäß den behördlichen Anforderungen der Länder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen für Neu- und Umbauten im Bereich von Wohn- und Nichtwohngebäuden förmliche Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes zum Bauantrag eingereicht werden. Bestimmte Bauvorhaben sind von dieser Nachweispflicht befreit, bspw. Wohngebäude mit weniger als 2 Wohnungen.
Als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz können wir diese Nachweise erstellen und erstellte Nachweise prüfen.
Die Nachweise werden mit umfangreicher Beratung begleitet. Damit wird ein minimaler Einsatz von Ressourcen möglich.
Zum Nachweis des Wärmeschutzes im Bereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) gehört auch der sommerliche Wärmeschutz. Dieser wird als thermische Simulation bei Nichtwohngebäuden durchgeführt. Mit diesem Instrument wird für den Sommerfall ein behagliches Klima möglich.